Manche Menschen werden krank, bekommen eine Behinderung oder werden alt. Dann können sie ihre wichtigen Dinge vielleicht nicht mehr alleine regeln.
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben oder andere Hilfen nicht reichen, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für Sie anordnen. Das bedeutet: Jemand hilft Ihnen bei wichtigen Entscheidungen. Das Gericht spricht auch mit der Betreuungsbehörde darüber. Ihre Wünsche sind dabei sehr wichtig. Eine Betreuung darf nicht gemacht werden, wenn Sie das nicht wollen. Oft wird vorher ein Arzt gefragt, ob die Betreuung wirklich nötig ist.
Ein Berufsbetreuer hilft, wenn niemand aus der Familie oder Freunde da sind. Oder wenn die Aufgaben sehr schwer sind, zum Beispiel bei Geld oder Gesundheit.
Die rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung. Das heißt: Sie dürfen weiter selbst über Ihr Leben entscheiden. Die Betreuung hilft Ihnen nur dort, wo Sie Hilfe brauchen. Ihr Wille und Ihre Wünsche sind immer am wichtigsten.
Die rechtliche Betreuung hilft nur bei rechtlichen Dingen. Sie hilft nicht im Haushalt, bei der Pflege oder bei persönlichen Sachen.
Das Betreuungsgericht schaut immer wieder nach, ob die Betreuung noch gebraucht wird. Wenn nicht, wird sie beendet.
Ein Betreuer hilft nur bei bestimmten Aufgaben. Diese Aufgaben werden genau festgelegt. Das können sein:
- Gesundheitssorge: Hilfe bei Arztbesuchen und medizinischen Entscheidungen.
- Vermögenssorge: Hilfe bei Geldangelegenheiten.
- Aufenthaltsbestimmung: Hilfe bei der Entscheidung, wo Sie wohnen. Auch bei Umzügen oder Pflegeheimen. Manchmal geht es auch um besondere Regeln, die vom Gericht erlaubt werden müssen.
- Wohnungsangelegenheiten: Hilfe beim Kündigen oder Abschließen von Mietverträgen.
- Vertretung gegenüber Behörden: Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und Kontakt mit Ämtern.
Die Kosten für die Betreuung müssen Sie normalerweise selbst bezahlen. Wenn Sie kein Geld haben, zahlt die Justizkasse.
Sie können im Voraus sagen, wer Ihr Betreuer werden soll. Das geht mit einer Betreuungsverfügung.
Wenn Sie eine Betreuung für sich oder eine andere Person brauchen, können Sie dieses Formular benutzen: Betreuungsanregung Vordruck.
Mehr Infos zur rechtlichen Betreuung und Vorsorgevollmacht gibt es beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.