Jeder Mensch kann durch Krankheit oder Behinderung in die Situation geraten, seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen zu können.
Gibt es keine Bevollmächtigten oder andere Hilfen, kann das Betreuungsgericht für Betroffene auf Antrag hin oder von Amts wegen einen rechtlichen Betreuer bestellen. Bei der Auswahl des Betreuers sind die Wünsche der hilfsbedürftigen Person zu berücksichtigen. Gegen den freien Willen darf kein Betreuer bestellt werden.
Bei der Ausübung der rechtlichen Betreuung stehen Wunsch und Wille der betroffenen Menschen im Vordergrund, damit deren Leben nach eigenen Vorstellungen gestaltet werden kann. Die rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht wieder aufgehoben, wenn sie nicht mehr erforderlich ist. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit.
Der vom Betreuungsgericht angeordnete Aufgabenkreis besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Nur für diese ist der rechtliche Betreuer zuständig.
Typische Aufgabenbereiche sind:
- Gesundheitssorge
- Vermögenssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden
Die Kosten der rechtlichen Betreuung trägt die betreute Person. Sollte Mittellosigkeit vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten.
Wer für den Ernstfall vorsorgen und eine bestimmte Person als möglichen Betreuer festzulegen will, kann eine sogenannte Betreuungsverfügung ausfüllen.
Wenn Sie für sich oder eine andere Person eine Betreuung anregen möchten, können Sie dieses Formular verwenden: Betreuungsanregung Vordruck
Weitere Informationen zur rechtlichen Betreuung und Vorsorgevollmachten finden Sie beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.