Was ist rechtliche Betreuung (Leichte Sprache Version)

Manchmal verändert sich das Leben. Zum Beispiel durch eine Krankheit, eine Behinderung oder weil man älter wird. Dann kann es schwer sein, wichtige Dinge selbst zu regeln. Das Betreuungsrecht hilft dabei, die richtige Unterstützung zu bekommen und die eigenen Wünsche zu schützen.

Wenn niemand da ist, der Ihnen hilft, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für Sie anordnen. Das bedeutet: Jemand hilft Ihnen bei wichtigen Entscheidungen. Eine Betreuung darf nicht eingerichtet werden, wenn Sie das nicht wollen. Oft wird vorher ein Arzt gefragt, ob die Betreuung wirklich nötig ist.

Ein Berufsbetreuer hilft, wenn niemand aus der Familie oder Freunde da sind. Oder wenn die Aufgaben sehr schwer sind, zum Beispiel bei Geld oder Gesundheit.

Die rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung. Das heißt: Sie dürfen weiter selbst über Ihr Leben entscheiden. Die Betreuung hilft Ihnen nur dort, wo Sie Hilfe brauchen. Ihr Wille und Ihre Wünsche sind immer am wichtigsten.

Die rechtliche Betreuung hilft nur bei rechtlichen Dingen. Sie hilft nicht im Haushalt, bei der Pflege oder bei persönlichen Sachen.

Das Betreuungsgericht schaut immer wieder nach, ob die Betreuung noch gebraucht wird. Wenn nicht, wird sie beendet.

Ein Betreuer hilft nur bei bestimmten Aufgaben. Diese Aufgaben werden genau festgelegt. Das können sein:

  • Gesundheitssorge: Hilfe bei Arztbesuchen und medizinischen Entscheidungen.
  • Vermögenssorge: Hilfe bei Geldangelegenheiten.
  • Aufenthaltsbestimmung: Hilfe bei der Entscheidung, wo Sie wohnen. Auch bei Umzügen oder Pflegeheimen. Manchmal geht es auch um besondere Regeln, die vom Gericht erlaubt werden müssen.
  • Wohnungsangelegenheiten: Hilfe beim Kündigen oder Abschließen von Mietverträgen.
  • Vertretung gegenüber Behörden: Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und Kontakt mit Ämtern.

Die Kosten für die Betreuung müssen Sie normalerweise selbst bezahlen. Wenn Sie kein Geld haben, zahlt die Justizkasse.

Mehr Infos zur rechtlichen Betreuung in Leichter Sprache gibt es beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Dazu klicken Sie auf diesen Link:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Betreuungsrecht_LeichteSprache.html