Was bedeutet „Rechtliche Betreuung“?

Erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Ange­legenheiten ganz oder teilweise nicht mehr zu regeln imstande sind, können über das Betreuungsgericht einen ehrenamtlichen oder hauptberuflichen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Dabei dient das Betreuungsrecht dem Schutz und der Un­terstützung der Betreuten. Ausführliche Informationen zum Betreuungsrecht finden sich in dieser Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht.html

Wer für den Ernstfall vorsorgen und eine bestimmte Person als möglichen Betreuer festzulegen will, kann eine sogenannte Betreuungsverfügung ausfüllen.

Eine sinnvolle Ergänzung hierzu stellt die Patientenverfügung dar, in denen Sie festlegen können, welche medizinischen Maßnahmen unternommen oder unterlassen werden sollen, falls Sie einmal krankheitsbedingt entscheidungsunfähig werden sollten.

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